Im Zuge der Revision des Schweizer Aktienrechts wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 mehrere Änderungen eingeführt. Diese Änderungen zielen in erster Linie darauf ab, Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Gemäss den neuen Bestimmungen wird allen Aktiengesellschaften eine Frist bis Ende 2024 eingeräumt, um ihre Statuten an das revidierte Aktienrecht anzupassen. Dennoch ist es ratsam, die Anpassungen bald vorzunehmen, um so rasch als möglich von den Vorteilen des revidierten Rechts zu profitieren.
Sobald die Statuten entsprechend geändert sind, bieten die neuen Vorschriften eine Reihe neuer Möglichkeiten, wie z.B.:
Um von diesen Änderungen rechtlich profitieren zu können, müssen die Statuten entsprechend geändert werden. Werden solche Bestimmungen nicht in die Statuten aufgenommen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wird beispielsweise eine Generalversammlung virtuell abgehalten, ohne diese Möglichkeit ausdrücklich in den Statuten vorzusehen, sind die in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse ungültig.
Wir empfehlen daher, die Statuten frühzeitig generell zu revidieren und an die Neuerungen des Aktienrechts anzupassen, damit bereits die diesjährige Generalversammlung virtuell abgehalten werden kann.
Für eine einfache, schnelle und professionelle Revision der Statuten deiner Gesellschaft haben wir diesen Prozess standardisiert. Mache dir die Vorteile des neuen Aktienrechts zu Nutze und profitiere gleichzeitig von unserer umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht. So weisen unsere Musterstatuten neben den Neuerungen gemäss revidiertem Aktienrecht auch viele weitere Regelungen auf, welche sich für unsere Kunden als sehr vorteilhaft erwiesen haben, wie z.B. die Digitalisierung/Tokenisierung der Aktien, die Zweisprachigkeit DE/EN der Statuten (insb. für ausländische Aktionäre/Investoren) oder die erleichterte Vertretung der Aktionäre an der GV.
Natürlich kannst du uns auch jederzeit für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch kontaktieren. Wir stehen dir gerne zur Verfügung.
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